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BVerwG, 22.07.1993 - 5 B 82.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Klärungsbedürftigkeit bezüglich der Klärung der verwaltungsrechtlichen Überleitungsvoraussetzungen
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 6 S 2727/92
- BVerwG, 22.07.1993 - 5 B 82.93
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90
Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1993 - 5 B 82.93
Abgesehen davon hat der beschließende Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 22.90 - zu § 116 Abs. 1 BSHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1987 <BGBl I S. 401 ber. - BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91
Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1993 - 5 B 82.93
Rechtsfragen dazu haben nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 17.08.1994 - 5 B 24.94
Revisionsgerichtliche Überprüfung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der …
Da nach § 91 BSHG in der Fassung des Art. 7 Nr. 19 des Gesetzes vom 23. Juni 1993 (BGBl I S. 944) ein bürgerlichrechtlicher Unterhaltsanspruch des Hilfeempfängers in Fällen der hier vorliegenden Art für die Zeit, für die Sozialhilfe gewährt wird, nunmehr kraft Gesetzes auf den Träger der Sozialhilfe übergeht, besteht insoweit für eine auf § 116 Abs. 1 BSHG gestützte Auskunft zur Klärung der verwaltungsrechtlichen Überleitungsvoraussetzungen kein Bedürfnis mehr (ebenso schon Senatsbeschluß vom 22. Juli 1993 - BVerwG 5 B 82.93 -).